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Stadtwerke Müllheimstaufen GmbH
Marktstraße 1-3

Kundenbüro Staufen: 

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Mo. - Fr. 9:00 - 12:30 Uhr
Di. + Do. 13:30 - 17:00 Uhr

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Service-Rufnummern

Wasser: 0800 / 588 96 90
Wärme: 0152 / 552 963 41
Strom- und Gasnetz: 0800 / 276 77 67

Störungsnummern

Wasser 0800 / 588 96 90
Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH
 
Strom 0800 / 276 77 67
badenovaNETZE GmbH
 
Gas 0800 / 276 77 67
badenovaNETZE GmbH
 
Holzwärme 07623 / 92 1163
Holzwärme Müllheim GmbH

Strom Privatkunden

Mein Strom muss zu mir passen!

Wir setzen uns für eine nachhaltige Zukunft ein und bieten Ihnen daher ausschließlich 100 % Ökostrom aus den Energiequellen Wasser, Wind, Sonne und Geothermie. Durch den Bezug von Ökostrom tragen wir alle gemeinsam einen wichtigen Teil für ein besseres Klima bei.

100 % Ökostrom für ein besseres Klima und mit bestem Service für unsere Region.

Familie mit Karton-Dach auf dem Sofa

Tarifdetails

Arbeitspreis (brutto) 37,20 Cent / kWh
Grundpreis (brutto) 12,00 Euro / Monat
Erstlaufzeit 31.12.2024
Preisgarantie bis 31.12.2024

Auch außerhalb unserer Region bieten wir Ihnen 100 % Ökostrom an und sind gerne für Sie da.

Hand mit Setzling

Tarifdetails

Arbeitspreis (brutto) 38,20 Cent / kWh
Grundpreis (brutto) 13,50 Euro / Monat
Erstlaufzeit 31.12.2024
Preisgarantie bis 31.12.2024

Sie heizen Ihre Wohnung mit Strom? Dann nutzen Sie jetzt unsere attraktiven Wärme Tarife und profitieren Sie von günstigen Preisen.

Haus mit Mütze

Tarifdetails

Arbeitspreis HT (brutto) 37,50 Cent / kWh
Arbeitspreis NT (brutto) 33,90 Cent / kWh
Grundpreis (brutto) 13,50 Euro / Monat
Erstlaufzeit 31.12.2024
Preisgarantie bis 31.12.2024

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Wir sind für Sie da

Susanne Kasner

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FAQ

Wie und wann wird mein Zähler abgelesen?

Ihr Zähler wird turnusmäßig einmal im Jahr vom örtlichen Netzbetreiber abgelesen. Deren Mitarbeiter/innen weißen sich gerne aus.

Wünschen Sie einen individuellen Abrechnungstermin, werden Sie zum gewünschten Datum von uns angeschrieben, mit der Bitte, Ihren Zählerstand selbst abzulesen.

Wie ändere ich meine Vertragsdaten?

Änderungen können Sie uns gerne persönlich, per Telefon, Fax oder E-Mail mitteilen.

Wie bezahle ich meinen Abschlag?

Bei Vertragsabschluss erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Dadurch wird Ihr Abschlag automatisch monatlich von Ihrem Konto abgebucht.

Wie wird mein monatlicher Abschlag für Strom berechnet?

Ihre monatlichen Abschläge für Strom und für Gas berechnen sich wie folgt:

Monatlicher Abschlag (€/Monat) = Jahresverbrauch (kWh) x Brutto-Arbeitspreis (€/kWh) : 12 Monate + Brutto-Grundpreis (€/Monat)

Bitte beachten Sie: Bei den Stadtwerken MüllheimStaufen werden die Abschläge in 11 Monaten fällig und im 12 Monat erhalten Sie die Jahresrechnung. Diese kann für Sie eine Rückerstattung bei einem geringeren Verbrauch enthalten, oder eine Nachzahlung, falls Sie mehr Kilowattstunden verbraucht haben, als zur Berechnung angegeben wurden.

Unser Ziel ist es, Ihre monatlichen Abschläge so zu kalkulieren, dass für Sie keine Nachzahlungen anfallen.

Falls Sie nicht genau einschätzen können, wie hoch Ihr persönlicher Verbrauch sein wird, helfen Ihnen die statistischen Jahresverbräuche weiter.

Wann erhalte ich eine Rechnung?

Unsere Kunden erhalten jeweils zum Stichtag ihre Jahresabrechnung sowie im Abwasser einen Gebührenbescheid:

Nachdem die Zähler turnusmäßig vom Netzbetreiber abgelesen wurden, erhalten Sie eine Jahresrechnung. Der Zeitpunkt ist abhängig von den Ableseterminen.

Wie setzt sich mein Strompreis zusammen?

Der Strompreis besteht aus dem monatlichen Grundpreis und dem Arbeitspreis, d.h. dem Preis pro verbrauchter Kilowattstunde.

Der Brutto-Arbeitspreis enthält folgende Bestandteile:

  • Energiebeschaffung und Vertrieb
  • KWKG
  • §19
  • Offshore
  • Stromsteuer
  • Mehrwertsteuer

Erläuterung der Abkürzungen:

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG):
Ziel ist die Förderung von Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Dadurch wird ein hoher Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden auf alle Verbraucher umgelegt.

Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV:
Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von über 10 Mio. kWh unter bestimmten Voraussetzungen ein individuelles, günstigeres Netzentgelt beantragen. Die entgangenen Erlöse werden als Aufschlag auf die Netzentgelte (§ 19 StromNEV-Umlage) anteilig auf alle Letztverbraucher umgelegt.

Offshore-Haftungsumlage nach §17f EnWG:
Die Netzbetreiber sind verpflichtet, Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windanlagen, die wegen nicht erfolgter oder verspäteter Anbindung an die Netze Verluste erlitten haben, gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen.

Stromsteuer
Wird auch „Ökosteuer“ genannt und vom Staat seit 1999 erhoben.