Unser Wasser mit Bestnoten im Geschmack und hervorragenden Werten.
Wasserqualität in Müllheim
Zusätzlich zur Wasserhärte, ist es für unsere Kunden oftmals von Interesse, mehr über die bezogene Wasserqualität zu erfahren. Dies ist beispielsweise bei Allergien oder Babynahrung der Fall. Da die Wasserqualität ständigen Schwankungen unterliegt, geben wir Ihnen darüber auch gerne persönlich Auskunft.
Im Rahmen eines Betriebsführungsvertrages mit dem Zweckverband Wasserversorgung Weilertal, stellen wir als Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH, die Wasserversorgung in Müllheim sicher. Dieser Zweckverband verfügt über rund 80 Quellen im Klemmbachtal und fünf Tiefbrunnen in der Rheinebene. Die Quellen im Klemmbachtal sind mineralarm und mit natürlicher Kohlensäure versetzt (weiches, aggressives Wasser). Das Tiefbrunnenwasser ist durch die lange Aufenthaltszeit in den alpinen Kiesablagerungen des Rheintales mineralisch angereichert, aber durch den Kalkgehalt auch sehr hart. Durch die ständige Mischung beider Ströme, können wir die Vor- und Nachteile im Wesentlichen ausgleichen. In längeren Trockenperioden geht jedoch der Quellwasserzustrom zurück, sodass die Mengenanforderungen nur mit Tiefbrunnenwasser kompensiert werden können. Hinzu kommt, dass im Sommer mehr geduscht und mehr Gießwasser im Garten verwendet wird, sodass der Verbrauch zusätzlich steigt. Auch dieser kann nur über die Tiefbrunnen ausgeglichen werden. An den sich verändernden Härtewerten kann man das gut und laufend nachvollziehen, da sich der Kalziumgehalt analog verhält.
In der Gesamtbetrachtung geben die Stadtwerke ein natürliches Trinkwasser ohne chemische Zusätze an die Verbraucher ab. Im Zuge der Mischung der verschiedenen Wasserströme erfolgt lediglich eine physikalische Entsäuerung durch Verwirbelung, sodass die freie Kohlensäure als Kohlendioxid ausgast. Bei Blindverkostungen mit anderen, auch sehr teuren Mineralwässern, belegen wir in der Regel die vordersten Plätze!
Besonderheit Ortsteil Müllheim-Feldberg:
Der Ortsteil Feldberg mit den Weilern Gennenbach und Rheintal wird aus technischen Gründen vom Zweckverband Gruppenwasserversorgung Hohlebach-Kandertal versorgt. Auch dieser verfügt über eine Mischung aus Quell- und Tiefbrunnenwasser. Weitere Informationen sind auf der Website der Gemeinde Schliengen erhältlich.
Wichtige Tipps für den Betrieb Ihrer Trinkwasseranlage
Trinkwasser gehört zu dem am besten untersuchten Lebensmitteln in Deutschland. Die Wasserversorger betreiben einen großen Aufwand, um dem Kunden dieses Lebensmittel stets in exzellenter Qualität und ausreichender Menge zu liefern. Leider wird im Rahmen der Zählerwechsel und bei turnusmäßigen Kontrollen regelmäßig festgestellt, dass die Wasserhausinstallationen nicht immer den technischen Vorschriften entsprechen, wodurch die Trinkwasserqualität teilweise erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden kann.
Die Installationsanlage befindet sich nach der Übergabestelle im Verantwortungsbereich des Hauseigentümers, daher folgende Tipps zur Prüfung der Wasserhausinstallation:
- Fachgerechte Errichtung der Anlage - Hausinstallation: Wasserhausinstallationsanlagen dürfen nach den gesetzlichen Vorgaben nur durch das Wasserversorgungsunter-nehmen selbst oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen errichtet, erneuert oder wesentlich geändert werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die Ar-beiten an der Anlage ordnungsgemäß ausgeführt werden. Von Laien erstellte mangelhafte Arbeiten an Anlagen ge-fährden nicht nur die jeweiligen Hausbewohner, sondern auch die gesamte öffentliche Wasserversorgung.
- Anmeldung von Nichttrinkwasseranlagen: Gemäß § 3 Abs. 2 AVBWasserV, bzw. Trinkwasserverordnung muss der Betreiber die Errichtung oder den Betrieb von Nichttrinkwasseranlagen (z.B. Regenwasseranlagen) dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen bzw. der Überwachungsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.
- Sicherheitseinrichtungen im Bereich von Trinkwasserinstallationen: Eine unmittelbare Verbindung von Nichttrinkwasseranlagen (z. B. Regenwasseranlagen) mit Trinkwasseranlagen ist keinesfalls zulässig. Schlauchverbindungen (z. B. für Duschbrausen, Waschmaschinen, Gartenbewässerung, Befüllung von Heizungsanlagen etc.) dürfen nur an Armaturen mit DVGW-Kennzeichnung und KTW-Zulassung und entsprechenden Sicherheitseinrichtungen (Rohrtrenner, Rückflussverhinderer, Belüfter) angeschlossen werden. Nach der Befüllung von Heizungsanlagen sollte die Schlauchverbindung auf jeden Fall wieder getrennt werden. Denn nur somit ist sichergestellt, dass sich Trinkwasser nicht plötzlich mit Heizungswasser mischt. Zum Schutz der öffentlichen Trink-wasserversorgung durch Vermeidung des Rückflusses von Wasser aus Installationsanlagen in die öffentlichen Leitun-en muss nach dem Wasserzähler ein Rückflussverhinderer vorhanden sein. Hierfür ist der Hauseigentümer verantwortlich.
- Überprüfung, Wartung und Betrieb von Trinkwasseranlagen: Eine regelmäßige Inaugenscheinnahme der Trinkwasseranlage (Prüfung auf Korrosion, Zugänglichkeit von Absperreinrichtungen, Prüfung der Befestigungselemente etc.) kann durch den Hauseigentümer oder Benutzer erfolgen. Die Durchführung der Wartung von Sicherheitseinrichtungen und Anlagen (z. B. Filter, Druckminderer, Trinkwassererwärmer) gehört jedoch in fachgerechte Hand. Durch einen nicht ordnungsgemäß gewarteten Filter können z.B. gefährliche Aufkeimungen im Wasser entstehen. Weiterhin können auch Aufkeimungen durch stagnierendes Trinkwasser in nicht oder nur wenig benutzten Leitungsabschnitten entstehen. Diese sind deshalb regelmäßig zu spülen. Nach dem technischen Regelwerk müssen Hausanschlussleitungen, die mehr als 1 Jahr nicht mehr benutzt werden, vom Leitungsnetz getrennt werden.
- Sicherung und Kontrolle des Wasserzählers: Wasserzähler sollten durch den Kunden in regelmäßigen Zeitabständen kontrolliert werden um Wasserverluste rechtzeitig feststellen zu können. Ein tropfender Wasserhahn kann im Jahr ca. 15 bis 20 m³ verbrauchen. Durch einen undichten Spülkasten können dagegen im Jahr 150 bis 200 m³ Wasserverluste entstehen. Befinden sich Wasserzähler in nicht frostsicheren Räumen, z.B. in Garagen und Zählerschächten bzw. in Kellerräumen mit offenen Fenstern, so sind diese rechtzeitig vor dem Winter zu isolieren, um Frostschäden, die zu Lasten des Kunden gehen, zu vermeiden.
- Hausanschlussleitungen, Erdung und elektrischer Potentialausgleich: Die Erdung von Gebäuden erfolgte früher oft über das öffentliche, aus Metall bestehende Wasserleitungsnetz. Durch den Einsatz von Kunststoffleitungen (heute werden fast ausschließlich derartige Leitungen eingesetzt) verliert diese Art der Erdung ihre Wirkung. Nach den VDE-Richtlinien ist für jedes Gebäude eine eigene Erdungsanlage vorzusehen. Eine Erdung über Wasserleitungen ist nicht mehrzulässig. Durch eine nicht ordnungsgemäß funktionierende Erdungsanlage können im Gebäude für den Menschen lebensgefährliche elektrische Berührungsspannungen entstehen. Bitte beachten Sie hierzu auch unser Informationsblatt Erdung und Potenzialausgleich über die Kundenanlage.