Unser Wasser mit Bestnoten im Geschmack und hervorragenden Werten.
Wasserqualität in Staufen
Das Staufener Trinkwasser hat zumeist eine sehr gleichmäßige Wasserqualität. Wir verfügen über eigene Wasserrechte mit Quellen im Münstertal, die ein mineralarmes Wasser liefern und wegen dem (natürlichen) Kohlesäuregehalt über einen Kalkfilter leicht aufgehärtet und dabei entsäuert werden. Dabei wird dem Wasser die Aggressivität genommen, sodass das Leitungssystem geschont wird. Lediglich in längeren Trockenperioden muss Zusatzwasser vom Zweckverband Gruppenwasserversorgung Krozinger Berg zugekauft und zugemischt werden. In diesen Phasen steigt dann der Kalkgehalt und somit die Härte des Trinkwassers, da das dortige Wasser aus den mineralreichen Kiesablagerungen der Rheinebene gewonnen wird.
Da das Trinkwasser nitratarm ist, kann es bedenkenlos zur Bereitung von Babynahrung genutzt werden. Bei weiteren Fragen zur Wasserqualität geben wir Ihnen auch gerne persönlich Auskunft.
Zusammenfassend kann man sagen, dass wir ein natürliches Wasser an den Verbraucher abgeben, das in seiner Zusammensetzung von der geologischen Umgebung geprägt ist.
Wichtige Tipps für den Betrieb Ihrer Trinkwasseranlage
Trinkwasser gehört zu dem am besten untersuchten Lebensmitteln in Deutschland. Die Wasserversorger betreiben einen großen Aufwand, um dem Kunden dieses Lebensmittel stets in exzellenter Qualität und ausreichender Menge zu liefern. Leider wird im Rahmen der Zählerwechsel und bei turnusmäßigen Kontrollen regelmäßig festgestellt, dass die Wasserhausinstallationen nicht immer den technischen Vorschriften entsprechen, wodurch die Trinkwasserqualität teilweise erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden kann.
Die Installationsanlage befindet sich nach der Übergabestelle im Verantwortungsbereich des Hauseigentümers, daher folgende Tipps zur Prüfung der Wasserhausinstallation:
- Fachgerechte Errichtung der Anlage - Hausinstallation: Wasserhausinstallationsanlagen dürfen nach den gesetzlichen Vorgaben nur durch das Wasserversorgungsunter-nehmen selbst oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen errichtet, erneuert oder wesentlich geändert werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die Ar-beiten an der Anlage ordnungsgemäß ausgeführt werden. Von Laien erstellte mangelhafte Arbeiten an Anlagen ge-fährden nicht nur die jeweiligen Hausbewohner, sondern auch die gesamte öffentliche Wasserversorgung.
- Anmeldung von Nichttrinkwasseranlagen: Gemäß § 3 Abs. 2 AVBWasserV, bzw. Trinkwasserverordnung muss der Betreiber die Errichtung oder den Betrieb von Nichttrinkwasseranlagen (z.B. Regenwasseranlagen) dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen bzw. der Überwachungsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.
- Sicherheitseinrichtungen im Bereich von Trinkwasserinstallationen: Eine unmittelbare Verbindung von Nichttrinkwasseranlagen (z. B. Regenwasseranlagen) mit Trinkwasseranlagen ist keinesfalls zulässig. Schlauchverbindungen (z. B. für Duschbrausen, Waschmaschinen, Gartenbewässerung, Befüllung von Heizungsanlagen etc.) dürfen nur an Armaturen mit DVGW-Kennzeichnung und KTW-Zulassung und entsprechenden Sicherheitseinrichtungen (Rohrtrenner, Rückflussverhinderer, Belüfter) angeschlossen werden. Nach der Befüllung von Heizungsanlagen sollte die Schlauchverbindung auf jeden Fall wieder getrennt werden. Denn nur somit ist sichergestellt, dass sich Trinkwasser nicht plötzlich mit Heizungswasser mischt. Zum Schutz der öffentlichen Trink-wasserversorgung durch Vermeidung des Rückflusses von Wasser aus Installationsanlagen in die öffentlichen Leitun-en muss nach dem Wasserzähler ein Rückflussverhinderer vorhanden sein. Hierfür ist der Hauseigentümer verantwortlich.
- Überprüfung, Wartung und Betrieb von Trinkwasseranlagen: Eine regelmäßige Inaugenscheinnahme der Trinkwasseranlage (Prüfung auf Korrosion, Zugänglichkeit von Absperreinrichtungen, Prüfung der Befestigungselemente etc.) kann durch den Hauseigentümer oder Benutzer erfolgen. Die Durchführung der Wartung von Sicherheitseinrichtungen und Anlagen (z. B. Filter, Druckminderer, Trinkwassererwärmer) gehört jedoch in fachgerechte Hand. Durch einen nicht ordnungsgemäß gewarteten Filter können z.B. gefährliche Aufkeimungen im Wasser entstehen. Weiterhin können auch Aufkeimungen durch stagnierendes Trinkwasser in nicht oder nur wenig benutzten Leitungsabschnitten entstehen. Diese sind deshalb regelmäßig zu spülen. Nach dem technischen Regelwerk müssen Hausanschlussleitungen, die mehr als 1 Jahr nicht mehr benutzt werden, vom Leitungsnetz getrennt werden.
- Sicherung und Kontrolle des Wasserzählers: Wasserzähler sollten durch den Kunden in regelmäßigen Zeitabständen kontrolliert werden um Wasserverluste rechtzeitig feststellen zu können. Ein tropfender Wasserhahn kann im Jahr ca. 15 bis 20 m³ verbrauchen. Durch einen undichten Spülkasten können dagegen im Jahr 150 bis 200 m³ Wasserverluste entstehen. Befinden sich Wasserzähler in nicht frostsicheren Räumen, z.B. in Garagen und Zählerschächten bzw. in Kellerräumen mit offenen Fenstern, so sind diese rechtzeitig vor dem Winter zu isolieren, um Frostschäden, die zu Lasten des Kunden gehen, zu vermeiden.
- Hausanschlussleitungen, Erdung und elektrischer Potentialausgleich: Die Erdung von Gebäuden erfolgte früher oft über das öffentliche, aus Metall bestehende Wasserleitungsnetz. Durch den Einsatz von Kunststoffleitungen (heute werden fast ausschließlich derartige Leitungen eingesetzt) verliert diese Art der Erdung ihre Wirkung. Nach den VDE-Richtlinien ist für jedes Gebäude eine eigene Erdungsanlage vorzusehen. Eine Erdung über Wasserleitungen ist nicht mehrzulässig. Durch eine nicht ordnungsgemäß funktionierende Erdungsanlage können im Gebäude für den Menschen lebensgefährliche elektrische Berührungsspannungen entstehen. Bitte beachten Sie hierzu auch unser Informationsblatt Erdung und Potenzialausgleich über die Kundenanlage.