Grund- und Ersatzversorgung
Nach § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung mit Stichtag 01.07.2021 den Grundversorger für die nächsten drei Jahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der Landesregulierungsbehörde (LRegB) schriftlich mitzuteilen.
3 Fragen zur Grundversorgung
1. Was ist ein Grundversorger?
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, welches in einem Netzgebiet die Mehrzahl der Haushaltskunden (hier im Erdgas) versorgt. Dieser wird alle drei Jahre neu festgelegt. Aktuell sind die Stadtwerke MüllheimStaufen Grundversorger im Netzgebiet Staufen im Bereich Erdgas. Der Grundversorger ist dazu verpflichtet jeden Haushalt laut den rechtlich geltenden Bedingungen mit Gas zu versorgen. Für gewöhnlich fallen die Preise deshalb in der Grundversorgung höher aus als bei einem lokalen Anbieter.
2. Wer ist in der Grundversorgung?
Wenn Sie sich nicht für einen bestimmten Lieferanten entschieden haben und Erdgas verbrauchen wird Ihnen das Gas durch die Grundversorgung geliefert.
3. Wie beenden Sie den Vertrag mit dem Grundversorger?
Den Vertrag mit dem Grundversorger können wir für Sie ganz unkompliziert mit einer Frist von nur zwei Wochen kündigen. Wir übernehmen alles Notwendige für Sie - dazu gehören die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter, sowie die Anmeldung im Gasnetz. Eine Unterbrechung der Energieversorgung findet dabei in keinem Fall statt.