In privaten Haushalten entstehen über ein Drittel der CO2-Emissionen aus dem Bereich Wohnen. Beim Klimaschutzziel ist daher die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Bestand ein wesentliches Handlungsfeld. Im Gebäudebestand (älter als 30 Jahre) müssten jährlich mindestens 2 % der Wohngebäude einer energetischen Sanierung unterzogen werden, um die gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen.
Die Wärmedämmung der Gebäudehülle wie auch klimafreundliche Heizsysteme bilden die Ansatzpunkte zur Energieeinsparung und beim Klimaschutz.
Die Stadt Staufen gibt mit einem eigenen städtischen Förderprogramm zur Gebäude-Energie-Beratung den Anschub für eine energetische Gebäudesanierung. Antragsberechtigt sind Grundstücks- und Gebäudeeigentümer/innen einschließlich Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaften (WEG), deren Grundstück im Gemeindegebiet der Stadt Staufen liegt.
Das städtische Förderprogramm beinhaltet zwei Beratungsmodule, die frei wählbar sind. Die Einstiegsberatung, die in einem ersten Schritt Gebäude und Heizung ins Blickfeld nimmt und der Sanierungsfahrplan, der individuell konkrete Maßnahmen und Zeitplan zur energetischen Gebäudesanierung beinhaltet.
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